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Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Rechtsverbindliche Auskünfte zur Zulassung oder Befreiung von der Steuerberaterprüfung erteilt die Steuerberaterkammer.


Beschreibung

Möchten Sie eine rechtsverbindliche schriftliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung, kann man diese Auskünfte - auf Antrag - von der zuständigen Stelle erhalten.

Sie erhalten eine schriftliche Auskunft, ob und welche Zulassungsvoraussetzungen Sie erfüllen.


Zuständigkeit

An die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie hauptberuflich tätig sind beziehungsweise Ihren (überwiegenden) Wohnsitz haben.

Befindet sich dieser Ort im Ausland, so ist die Steuerberaterkammer verantwortlich, in deren Bezirk sich der Ort der beabsichtigten beruflichen Niederlassung im Inland befindet.
Befindet sich die beabsichtigte berufliche Niederlassung im Ausland, so ist die Steuerberaterkammer zuständig, bei der die Zulassung zur Prüfung beantragt wurde.


Kosten

Für die verbindliche Auskunft ist eine Gebühr von 200,00 Euro an die zuständige Stelle zu zahlen.


erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind alle erforderlichen Unterlagen im Original oder amtlich beglaubigter Kopie beizufügen, zum Beispiel

  • Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und beruflichem Werdegang,
  • Nachweise über die Vorbildung - beglaubigte Abschriften/Kopien der Prüfungszeugnisse (Abschlussprüfungen),
  • Angaben über Art und Umfang Ihrer praktischen Tätigkeiten.

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weiter Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer.

Steuerberaterprüfung


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