Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
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Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
Wer Eingriffe / Behandlungen an Wirbeltieren durchführen möchte, die mit Schmerzen oder Schäden verbunden sein können, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie zur
- Herstellung,
- Gewinnung,
- Aufbewahrung oder
- Vermehrung
von Stoffen, Produkten oder Organismen Eingriffe oder Behandlungen an Wirbeltieren durchführen wollen, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein können, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Zuständigkeit
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Fristen
Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Eingriffe oder Behandlungen erfolgen. Die Behörde kann die Frist auf Antrag verkürzen.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis zur Errichtung einer Börse beantragen
- Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten
- Tiere: Schlachten - Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen
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