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Tierversuche: Versuchstiere nicht aus Versuchstierzucht - Genehmigung

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer Tierversuche an Wirbeltieren durchführen möchte, die nicht für einen solchen Zweck gezüchtet worden sind, benötigt eine Erlaubnis.


Beschreibung

Wenn Sie Tierversuche an Wirbeltieren durchführen möchten, die nicht für einen solchen Zweck gezüchtet worden sind, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind, dass

  • es mit dem Schutz der Tiere vereinbar ist und
  • für Versuchszwecke gezüchtete Tiere der betreffenden Art nicht zur Verfügung stehen oder
  • der Zweck des Tierversuchs die Verwendung von Tieren anderer Herkunft erforderlich macht.

Die Erlaubnispflicht gilt nicht für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Tauben, Puten, Enten, Gänse und Fische.


Zuständigkeit

An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).


Kosten

In Schleswig-Holstein wird eine Gebühr von 26,00 bis 77,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage


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