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Tuberkuloseberatung

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Tuberkoloseberatung unterstützt zum Beispiel bei der Durchführung einer antituberkulösen Therapie oder auch bei der Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen.


Beschreibung

Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (zum Beispiel Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.

Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig.

Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (sogenannte Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.

Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung sind:

  • Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten,
  • Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie,
  • gegebenenfalls Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung, sowie
  • Durchführung weiterer Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie.

 


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst).

Öffentliche Gesundheitsdienste und Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein


Rechtsgrundlage

Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG).

GDG


verwandte Vorgänge


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