Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Unternehmenskarte erstmalig beantragen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Unternehmenskarten (Unternehmerkarten) müssen beim Kreis/bei der kreisfreien Stadt beantragt werden.


Beschreibung

Unternehmenskarten (auch Unternehmerkarten) werden für Inhaber von Firmen oder Betrieben erstellt, deren Fahrpersonal Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben.

Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem die Antragstellerin ihre/der Antragsteller seine Hauptniederlassung hat.


Fristen

Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig.

Vor Ablauf der Gültigkeit ist rechtzeitig, frühestens 6 Monate vorher, ein Folgeantrag zu stellen.


Kosten

Die Gebühren können unterschiedlich hoch sein. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
  • Nachweis des Namens des Inhabers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
  • bisherige Unternehmenskarte bei Erneuerungsantrag auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion.

 


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Nach oben