A 20-Elbtunnel: Land lenkt in Sachen Brandschutz ein
In der Verwaltungsstreitsache zum A 20-Planfeststellungsverfahren lenkt das Land Schleswig-Holstein in Sachen Brandschutz für den geplanten Elbtunnel bei Glückstadt/hauptamtliche Tunnelfeuerwehr ein.
Weil der Planfeststellungsbeschluss die Feststellung enthält, die von Kreis und Gemeinde Kollmar für dringend notwendig gehaltene Werkfeuerwehr für den A 20-Elbtunnel sei nicht erforderlich, klagen Kreis und Gemeinde gegen den Planfeststellungsbeschluss. Das Land hat sich in der strittigen Frage nun – parallel zum Gerichtsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig - bewegt und will „die Finanzierung hauptamtlicher Kräfte sicherstellen, die vor allem für den sogenannten ersten Angriff im Falle eines Brandes im Tunnel ausrücken sollen“ – so Verkehrs-Staatssekretär Dr. Frank Nägele in einer Medien-Information vom 12.04.16.
Landrat Torsten Wendt betont dass die Ankündigung des Landes ein Schritt in die richtige Richtung, der Rechtsstreit damit aber noch nicht beendet sei. Zum einen gebe es noch viele Unbekannte. Abzuwarten sei eine konkrete schriftliche Vorlage des Landes, dann müsse verhandelt werden (gemeinsames Konzept Gemeinde, Kreis, Land). Zum anderen sei das Votum des Ehrenamtes erforderlich: Ob das Angebot angenommen werde, entscheide der Hauptausschuss des Steinburger Kreistages.