Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel
08.03.2024: Die Stallpflicht für Hausgeflügel im Kreis Steinburg wird mit Wirkung zum 10. März 2024 aufgehoben.
Mit Datum vom 03. Februar 2024 hat der Landrat des Kreises Steinburg gemäß Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 den Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza in einer Geflügelhaltung mit circa 11.000 Puten in der Gemeinde Süderau amtlich bestätigt.
Am 07. Februar 2024 wurde der Ausbruch in einer weiteren Geflügelhaltung mit circa 3.500 Puten in der Gemeinde Süderau als Sekundärausbruch amtlich festgestellt.
In entsprechenden tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen wurden Schutzzonen und Überwachungszonen um die Ausbruchsbetriebe eingerichtet.
Die Geltungsdauer der angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in der Sperrzone beträgt mindestens 30 Tage. Die angeordneten Maßnahmen können nun aufgehoben werden.
Die für die Schutz- und Überwachungszone verbindlich angeordneten Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen aus der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung sind ab Sonntag, den 10. März 2024, nicht länger gültig.
Ausführliche Informationen gibt die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 08. März 2024, die als Amtliche Bekanntmachung Nr. 36/2024 auf der Website des Kreises unter www.steinburg.de veröffentlicht ist.
Die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind weiterhin dazu aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben konsequent umsetzen. Nur so kann die Einschleppung der Geflügelpest in die Geflügelhaltungen vermieden werden. U.a. wird nochmals an die am 23. November 2021 erlassene landesweit verbindliche Allgemeinverfügung über Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter erinnert.
Bei Fragen steht Ihnen das Veterinäramt des Kreises Steinburg gern zur Verfügung.