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Erste Nachweise der Blauzungenkrankheit in Schleswig-Holstein – auch im Kreis Steinburg

08.08.2024: Das Infektionsgeschehen der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) breitet sich deutschlandweit aus: Auch in Schleswig-Holstein wurde heute die Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit in den Kreisen Steinburg, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.

Um Fragen von Bürgerinnen und Bürgern rund um das Thema Blauzungenkrankheit zu beantworten, hat das MLLEV ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses ist Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0431 / 988 7100 erreichbar.

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein informiert in einer Medien-Information vom 08. August 2024:

Medien-Information Ministerim für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

8. August 2024

Erste Nachweise der Blauzungenkrankheit in Schleswig-Holstein – Landwirtschafts-ministerium empfiehlt Impfung

KIEL. Das Infektionsgeschehen der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) breitet sich deutschlandweit aus: Auch in Schleswig-Holstein wurde heute (8. August 2024) die Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit in den Kreisen Steinburg, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.

Maßnahmen zum Umgang mit der Blauzungenkrankheit

Durch die Nachweise verliert Schleswig-Holstein den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Daraus ergeben sich unmittelbare Konsequenzen für Tierhalterinnen und Tierhalter. So gelten für die Verbringung empfänglicher Tiere, zu denen vor allem Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas, aber auch weitere Wiederkäuerarten zählen, ab sofort Einschränkungen. Insbesondere dürfen diese Tiere nicht länger in EU-Mitgliedsstaaten verbracht werden, die frei von BTV sind. Auch das Verbringen in BTV-freie Bundesländer ist nur unter Auflagen möglich. Allgemeine Informationen zu den Verbringungsregelungen sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums eingestellt. 

Bei konkreten Fragen zum Ausbruchsgeschehen und den in den betroffenen Gebieten gel-tenden Regeln wenden Sie sich bitte an die vor Ort zuständigen Stellen bei den Veteri-närämtern in den Kreisen und kreisfreien Städten. Erkrankte Tiere sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit dieses die notwendigen labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen einleiten kann.

Keine Gefahr der Übertragung auf den Menschen – Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten unbedenklich

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Krankheit der Wiederkäuer. Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht keine Gefahr, Menschen können sich nicht mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) weist zudem darauf hin, dass es keine Bedenken beim Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten gibt.

Wichtige Hinweise für Tierhalterinnen und -halter

Einen wirksamen Schutz vor schweren Verläufen der Blauzungenkrankheit bietet nur eine Impfung. Sie verhindert zwar nicht sicher die Infektion der Tiere, verringert oder verhindert aber klinische Symptome und die Anzahl der Todesfälle. Landwirtschaftsstaatsekretärin Anne Benett-Sturies appelliert daher erneut: „Die durch das Blauzungenvirus verursachte Erkrankung kann großes Tierleid verursachen. Tierhalterinnen und Tierhalter in Schleswig-Holstein sind aufgerufen, ihre Bestände aufmerksam zu beobachten und zu impfen.“ Damit die Impfung wirken kann, ist es wichtig, dass die Grundimmunisierung einschließlich eines je nach Hersteller unterschiedlichen Zusatzzeitraumes von drei bis vier Wochen nach der Impfung abgeschlossen ist. Insbesondere in Beständen, in denen dies noch nicht geschehen ist, kann es hilfreich sein die Tiere durch eine Aufstallung bzw. eine Behandlung mit Repellen-tien gegen die Überträger der Erkrankung, die Gnitzen, zu schützen.


Die Landesregierung unterstützt die tierhaltenden Betriebe bei der Impfung: Der Zuschuss beträgt 1 Euro pro Schaf bzw. Ziege und 2 Euro pro Rind. Die Bestandsimpfungen sind vom Impftierarzt verbindlich in der HI-Tier-Datenbank zu dokumentieren. Die Eintragungen die-nen gleichzeitig dazu, die Zuschussgewährung unbürokratisch umzusetzen und den BTV3-Impfzuschuss je Tierbestand festzusetzen.

Service-Hinweis

Um Fragen von Bürgerinnen und Bürgern rund um das Thema Blauzungenkrankheit zu beantworten, hat das MLLEV ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses ist Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0431 / 988 7100 erreichbar.

Hintergrund

Die Blauzungenkrankheit (BTV-3) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen (kleine, blutsaugende Mücken) übertragen wird. Es erkranken vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer. BTV-3 trat im Herbst 2023 erst-mals in Mitteleuropa auf. In Deutschland sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und nun auch Schleswig-Holstein betroffen.

Tierhalterinnen und Tierhalter, die bei ihren Tieren Fieber, Fressunlust, Milchrückgang, ge-störtes Allgemeinbefinden, gerötete Schleimhäute, Speichelfluss und Schwellungen von Kopf, Zunge und Lippen, Entzündungen der Euter- oder Klauenhaut sowie vermehrte Todes-fälle beobachten, sollen dies tierärztlich abklären lassen und ihr zuständiges Veterinäramt informieren.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und den Regelungen zur Verbringung finden Sie hier:


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Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und 

Verbraucherschutz (MLLEV) | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel  | Tel. 0431 988-7158  |  E-Mail: pressestel-le@mllev.landsh.de  |  

Das Ministerium finden Sie im Internet unter: www.schleswig-holstein.de/mllev   

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