Erstmals anderer Geflügelpest-Subtyp in Putenhaltung festgestellt – 18.400 Tiere betroffen
In einer Putenhaltung im Kreis Steinburg ist die Geflügelpest ausgebrochen. Dabei wurde erstmals ein anderer Geflügelpest-Subtyp amtlich festgestellt. Das nationale Referenzlabor für aviäre Influenza, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), wies den hochpathogenen Erreger des Subtyps H5N5 nach. Von der Geflügelpest sind bislang rund 18.400 Tiere in zwei Haltungen des Betriebes betroffen. Ein Teil der Tiere verendete bereits. Für die übrigen Tiere in diesen beiden Haltungen wurde der Gelfügepest-Verordnung entsprechend die Tötung heute (23. Januar 2017) eingeleitet.
Landwirtschaftsminister Habeck: „Geflügelpest muss weiter konsequent bekämpft werden.“
„Dieser Befund zeigt, wie dynamisch das Geflügelpestgeschehen ist. Das Virus ist weiterhin vorhanden und verändert sich. Auch dieser Subtyp scheint hochaggressiv. In einem Standort starb mehr als die Hälfte der Tiere binnen kürzester Zeit“, sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck. „Entsprechend muss die Geflügelpest weiter konsequent bekämpft werden. Um das Risiko der Ausbreitung so weit wie möglich zu reduzieren, gelten die strengen Schutzvorkehrungen wie Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen fort. Das ist nach mehr als zweieinhalb Monaten Geflügelpest für alle Beteiligten, insbesondere für die Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen, eine große Belastung. Es ist aber derzeit erforderlich, um Betriebe und Tiere so gut wie möglich zu schützen und die potentiellen verschiedenen Eintragswege zu reduzieren“, sagte Habeck.
Der Kreis Steinburg richtete heute einen Sperrbezirk von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von weiteren mindestens sieben Kilometern um den Betrieb ein. Die Polizei sperrte das Gelände zudem ab. Zum Schutz vor der Verschleppung der Tierseuche ist es fremden Personen untersagt, das Gelände zu betreten. Das Ministerium appelliert dringend, sich daran zu halten.
Der Betreiber hat vier Haltungen mit insgesamt 33.000 Puten. In der ersten betroffenen Haltung mit rund 3.400 Tieren waren am Samstag erste Puten gestorben, binnen 48 Stunden war mehr als die Hälfte verendet. Alle anderen Puten wiesen dieselben typischen klinischen Symptome auf. An einer nahegelegenen Haltung desselben Betreibers, in der sich rund 15.000 Tiere befinden, wurden die ersten Puten heute früh verendet aufgefunden. Die Probenuntersuchungen des Landeslabors Schleswig-Holstein wiesen den Geflügelpest-Erreger H5 nach.
Für die weiteren beiden Haltungen konnte im Landeslabor kein aviäre Influenza-Virus nachgewiesen werden. Insgesamt waren 640 Proben genommen worden.
Um die Tierseuche bekämpfen und die Ausbreitung des Erregers unterbinden zu können, schreibt die Geflügelpestverordnung die Tötung der Putenhähne und -hennen aus den positiv getesteten Haltungen vor. Ein spezialisierter Dienstleister begann bereits heute mit der Tötung. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Dienstag dauern.
Landrat Torsten Wendt bedankte sich für die enge Kooperation aller Beteiligten – von Veterinärbehörde, Laboren bis hin zur Polizei. „Es ist wichtig, dass wir an einem Strang ziehen. Die Situation verlangt einen hohen Grad an Koordination. Für die betroffenen Geflügelhalter stellt sie eine enorme mentale Belastung dar.“
Virus H5N5 erstmals in einer Geflügelhaltung in Europa
Zur Klärung der Ursache wird das FLI auf Bitten des Landes ein Experten-Team zur epidemiologischen Untersuchung schicken. Dabei werden alle möglichen Eintrags- und Verbreitungswege – unter anderem Einstreu, Futter, Handels- und Transportwege sowie Betriebsmanagement – untersucht.
Es ist das erste Mal, dass der Erreger des Subtyps H5N5 in einem Hausgeflügelbestand in Europa nachgewiesen wurde. Im aktuellen Geschehen wurde er bislang nur bei wenigen Wildvögeln in Europa festgestellt. So wurde er nach Angaben des FLI in den Niederlanden, Montenegro, Italien und Kroatien entdeckt. Auch in Schleswig-Holstein wurde er inzwischen bei einer Nonnengans aus Brunsbüttel nachgewiesen. Das ergab heute die abschließende Subtypisierung des entsprechenden Geflügelpestnachweises.
Nach Einschätzung des FLI handelt es sich um ein Mischvirus: ein sogenanntes reassortiertes Influenzavirus auf Basis des ursprünglichen H5N8. Mischviren von aviäre Influenzaviren entstehen, wenn in einem infizierten Tier mehrere Virussubtypen zeitgleich auftreten und bei ihrer Vermehrung Erbmaterial austauschen.
Bisher wurden weltweit keine Fälle von Infektionen mit HPAIV H5N5 beim Menschen beobachtet. Das Auftreten von reassortierten aviären Influenzaviren vom Typ H5N5 ist laut FLI nicht überraschend und ändert weder die Risikoeinschätzung des Instituts zur Geflügelpest noch die Empfehlungen zu den durchzuführenden Maßnahmen.
Hintergrund
Schleswig-Holstein:
Der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 war am 8. November 2016 erstmals in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Seitdem wurde er in zwei Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein, darunter eine kleine Hobbyhaltung, nachgewiesen. Die Tiere wurden der Geflügelpest-Verordnung entsprechend getötet.
Zudem gab es Nachweise der niedrigpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5 in drei Tierhaltungen. Auch hier mussten die Tiere getötet werden, um zu verhindern, dass Viren des Subtyps H5 in dem Geflügel spontan zu einer hochpathogenen Form mutieren und sich weiterverbreiten.
Bundesweit und europaweit:
Bundesweit sind inzwischen 15 Bundesländer von der Geflügelpest betroffen. Rund um den Jahreswechsel brach die Tierseuche in größeren Hausgeflügelbeständen in Niedersachsen aus. Die Tiere mussten alle der Geflügelpest-Verordnung entsprechend getötet werden. Auch in anderen Ländern Europas grassiert der Erreger: In Polen, Ungarn, Frankreich und den Niederlanden ist er in zahlreichen Hausgeflügelhaltungen ausgebrochen. Erstmals erfolgte auch ein Nachweis in der Slowakei.
Die strengen Sicherheitsmaßnahmen in Schleswig-Holstein müssen daher weiterhin aufrechterhalten werden, um die Tiere vor dem hochaggressiven Erreger zu schützen. Entsprechend gelten die Stallpflicht und die Biosicherheitsmaßnahmen für kleine und große Betriebe im gesamten Land unverändert und müssen penibel umgesetzt werden. Zudem gilt die Empfehlung der obersten Jagdbehörde, auf Jagd von Wasserwild zu verzichten.
Entsprechend der Dynamik des Geflügelpestgeschehens werden die Restriktionszonen – also Sperrbezirke im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den Fundort eines infizierten Wildvogels und Beobachtungsgebiete im weiteren Umkreis von mindestens sieben Kilometern – von den Kreisveterinärbehörden angepasst. Die Kreise überprüfen regelmäßig, ob in ihren Gebieten noch verendete Wildvögel mit H5N8 oder anderen Subtypen gefunden werden. Erst, wenn es über längere Zeiträume keine Nachweise mehr gegeben hat, können bestimmte Maßregeln gemäß Geflügelpest-VO gelockert werden.
Umfangreiche Informationen zum Geschehen im Land sind auf der Seite des Landesportals zu finden (www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest), sie werden regelmäßig aktualisiert.
(Medien-Information vom 23. Januar 2017/AKTUALISIERT)
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