Geflügelpest: Restriktionszonen betreffen auch Steinburg
In Burg im Kreis Dithmarschen ist am 18.11.2016 die Geflügelpest bei einem verendeten Wildvogel amtlich festgestellt worden. Zur Eindämmung der Tierseuche sind um den Fundort des verendeten Wildvogels ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern nach der Geflügelpest-Verordnung festgelegt worden. Diese Restriktionszonen erstrecken sich über das Gebiet des Kreises Dithmarschen hinaus bis in den Kreis Steinburg hinein.
Somit befinden sich Teile von Gemeinden bzw. ganze Gemeinden des Kreises Steinburg ebenfalls in einem Sperrbezirk bzw. Beobachtungsgebiet mit entsprechenden tierseuchenrechtlichen Maßnahmen.
Am 21.11.2016 wurde die Tierseuchenrechtliche Verfügung über die Festlegung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebiets zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Wildvögel öffentlich bekannt gemacht und tritt am folgenden Tag in Kraft. Diese Verfügung steht hier zum Download bereit:
Hier sind die Restriktionsgebiete beschrieben und die Maßnahmen und Pflichten, die sich für die Tierhalter ergeben, aufgeführt.
Die Tierhalter, die sich im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet befinden, werden vom Veterinäramt ergänzend persönlich angeschrieben.