Kreis Steinburg und Kreisfeuerwehrverband: Öffentlich-rechtlicher Vertrag unterzeichnet
Er ist unterzeichnet: der neue öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Kreis Steinburg und dem Kreisfeuerwehrverband Steinburg (KFV). Während seiner Mitgliederversammlung am 25. September hatte der KFV diesen Vertrag beschlossen. Der Steinburger Kreistag hat in seiner Sitzung am 30. September einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Seit 2001 gab es bereits einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Kreis und KFV. Im Brandschutzgesetz ist geregelt, dass der Kreis die überörtlichen Aufgaben zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe als Selbstverwaltungsaufgabe wahrzunehmen hat. Mit dem Vertrag hatte der Kreis dem KFV vor allem folgende Aufgaben übertragen:
- überörtliche Ausbildungslehrgänge durchzuführen,
- eine Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) zur Unterbringung von Fahrzeugen und Gerätschaften, Pflege und Prüfung von Geräten und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen einzurichten, zu unterhalten und auf den neuesten Stand zu bringen,
- zur Hilfestellung bei Schadensereignissen mit gefährlichen Stoffen und Gütern einen Löschzug-Gefahrgut (LZ-G) aufzustellen und zu unterhalten, sofern dies auf andere Weise nicht sichergestellt ist.
Warum nun musste der ursprüngliche Vertrag grundlegend geändert und ergänzt werden? „Zum einen gab es Regelungslücken, zum anderen wurde bei einer überörtlichen Prüfung des Gemeindeprüfungsamtes beim KFV im Jahre 2014 festgestellt, dass verschiedene Punkte anders organisiert werden mussten“, erläutert Landrat Torsten Wendt. Zielvorgaben für die Neuregelung waren
- Kosten zu senken oder einzelne Aufgaben – wenn möglich und zulässig – auszulagern,
- die Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und dem KFV zu vereinfachen und
- dauernde oder sich wiederholende Konfliktsituationen zu vermeiden.
In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe haben Vertreter des KFV, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung und der Vorsitzende des Finanzausschusses den alten Vertrag intensiv überarbeitet und - zusammengefasst - folgende Regelungen einvernehmlich vereinbart:
- Eine wesentliche Änderung im neuen Vertrag ist, dass Auftrag, Gliederung, Ausstattung und Stärke der Einheiten (Löschzug-Gefahrgut, Technische Einsatzleitung und Feuer-wehrbereitschaft) festgelegt sind.
- Neu geregelt ist die Nutzung und Unterhaltung des Grundstücks der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ). Der Kreis Steinburg ist zukünftig für die Bauunterhaltung, die Grundstückspflege einschließlich Winterdienst sowie für die Verkehrssicherheitspflicht zuständig, der KFV für die Unterstützung bei der ergänzenden Verkehrssicherungspflicht und der Durchführung sogenannter „kleiner Instandhaltungsreparaturen“.
- Das notwendige Verwaltungs- und technische Personal stellt der Verband nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst ein und erhält hierfür die erforderlichen Mittel. Bisher hat der Verband dafür einen Pauschalbetrag vom Kreis erhalten und konnte frei über Löhne, Anzahl und Einsatz der Kräfte sowie über die regelmäßige Arbeitszeit entscheiden.
- Für die Leistungen der Technik und für die Einsätze der Einheiten hat der Kreis eine Gebührensatzung zu erlassen. Der Verband setzt im Namen und im Auftrage des Kreises die Gebühren fest und fertigt die Gebührenbescheide. Der Kreis vereinnahmt die Gebühren und überwacht den Zahlungsverkehr.
- Für Einkünfte aus Vermietung von Räumlichkeiten erlässt der KFV (im Einvernehmen mit dem Kreis) eine Benutzungs- und Entgeltordnung. Nach Abzug des damit verbundenen Aufwandes werden 50% der Einkünfte an den Kreis abgeführt.
- Grundlegend neu konzipiert und kalkuliert wird die Finanzierung des KFV.
- In den Vertrag neu aufgenommen wurde ein Paragraph mit dem Titel „Schlichtungsverfahren“. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass man sich bei Fragestellungen und Auslegung des Vertrages nicht immer einig werden konnte. Durch den Einsatz eines Schlichtungsgremiums soll hier eine gute Basis der Zusammenarbeit geschaffen werden.
- Um Mehrfachbeschaffungen zu vermeiden und Fahrzeuge einheitsübergreifend einsetzen zu können, wird ein von allen Einheiten nutzbarer Fahrzeugpool geschaffen.
„Es war ein hartes Stück Arbeit, den neuen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den vielen not-wendigen Änderungen und Ergänzungen auf die Beine zu stellen. Allen, die daran engagiert und konstruktiv beteiligt waren, sage ich herzlich danke“, so Wendt. Zum 01. Januar 2016 tritt der Vertrag in Kraft.