Projekt „Steinburgs Höfe“: Fristverlängerung für Investitionsförderung
27.02.22: Den Erhalt geschichtsträchtiger Gebäude im Kreis Steinburg zu unterstützen und damit Geschichte lebendig erhalten – darum geht es kurzgefasst bei dem Projekt „Steinburgs Höfe – Neues Leben auf alten Höfen“.
Bauvorhaben an alten Gebäuden können für Eigentümerinnen und Eigentümer eine große Herausforderung darstellen. Um den Bestand eines Gebäudes zu sichern, sind Instandhaltungs- und Umbaumaßnahmen oft zwingend nötig. Genau dort setzt das Förderprogramm „Steinburgs Höfe" des Kreises Steinburg an. Unterstützt werden Bauvorhaben durch eine gezielte Beratung, Planung und nun auch durch die Vergabe von Fördermitteln.
Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Förderprogramm ist, dass die Hofanlage im Kreis Steinburg liegt und vor 1945 erbaut wurde. Es wird zwischen Gebäuden mit und ohne Denkmalsstatus unterschieden. Während bei denkmalgeschützten Gebäuden auch reine Erhaltungsmaßnahmen, zum Beispiel die Erneuerung des Reetdachs, förderfähig sind, muss bei Gebäuden ohne Denkmalschutz eine Umnutzungsmaßnahme im Mittelpunkt stehen.
Damit trotz Urlaubszeit alle Interessierten die Möglichkeit haben, am Auswahlverfahren teilzunehmen, wurde die Frist zur Abgabe einer Interessensbekundung bis zum 31. Oktober verlängert. Alle bis dahin eingereichten Interessensbekundungen werden anschließend auf Vollständigkeit geprüft und falls nötig durch Rückfragen um weitere Informationen ergänzt. Der Kreis Steinburg wählt auf Grundlage zuvor definierter Kriterien die Bauvorhaben aus, für die anschließend ein Antrag auf Investitionsförderung beim Land Schleswig-Holstein eingereicht werden darf. Bei einer Bewilligung des Antrags wird die Maßnahme mit 45 % der förderfähigen Kosten, bis zu einer Fördersumme von maximal 100.000 Euro mit Mitteln aus der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz" des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein unterstützt. Die Gesamtkosten für die Maßnahme müssen mindestens 100.000 Euro betragen.
Parallel zur Investitionsförderung verläuft das Beratungsmodul ohne Fristen. Es sind dauerhaft Anfragen möglich, sei es für die kostenfreie Erstberatung oder für die Konzepterstellung, die zur Hälfte durch den Kreis Steinburg bezuschusst wird.
Weitere Informationen zu allen Inhalten des Förderprogramms sowie Formulare und Auswahlkriterien finden Sie auf www.steinburgs-hoefe.de . Bei Fragen erreichen Sie das Büro RegionNord telefonisch (04821-94963230) oder per E-Mail (info@regionnord.com).
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