Teams Betreuungsstelle und Vormundschaften jetzt in der Bahnhofstraße
Es ist einfach zu wenig Platz in der Steinburger Kreisverwaltung. Weil das Amt für Jugend, Familie und Sport zuletzt aus allen Nähten platzte und es nicht mehr für alle MitarbeiterInnen vernünftige Arbeitsplätze gab, ist ein Teil des Amtes umgezogen: Die Teams Betreuungsstelle und Vormundschaften sind jetzt im benachbarten Gebäude in der Bahnhofstraße 25, Itzehoe, untergebracht.
Sie würden sich die „neuen“ Räumlichkeiten gern einmal anschauen? Kein Problem: Am Montag, dem 12. September 2016, von 08.00 bis 17.00 Uhr sind die Büros für alle Interessierten geöffnet. „Sie sind herzlich eingeladen, an diesem Tag einfach mal bei uns vorbeizuschauen“, so Fred Hakendahl, Leiter der Abteilung Jugendhilferecht, zu dem die Teams Betreuungsstelle und Vormundschaften gehören.
Seit Anfang der Neunziger Jahre gibt es die Betreuungsstelle des Kreises Steinburg. Kann eine volljährige Person auf Grund einer Erkrankung oder Behinderung ihre persönlichen Belange nicht alleine regeln, ist möglicherweise die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung hilfreich. Die Betreuungsstelle prüft, ob eine gesetzliche Betreuung erforderlich ist und gibt eine Empfehlung an das Amtsgericht ab. Das Amtsgericht beschließt dann, ob ein Betreuer bestellt werden soll. Im laufenden Verfahren steht die Betreuungsstelle sowohl den Richtern als auch den Betroffenen und Angehörigen beratend zur Seite.
Eine Betreuerin oder ein Betreuer ist zum Beispiel dafür zuständig, behördliche, finanzielle und gesundheitliche Angelegenheiten im Sinne des Betroffenen zu regeln. Oft geht es um Auseinandersetzungen mit Ämtern und Behörden, Sozialkassen und Versicherungen. Im Namen der Betroffenen stellen die BetreuerInnen Anträge und setzen diese gegebenenfalls auch auf dem Klageweg durch. Sie sind, bei Bedarf, auch für die Geldeinteilung, die Finanzierung von Maßnahmen und im gesundheitlichen Bereich für die Genehmigung von ärztlichen Heileingriffen wie Operationen und Behandlungen verantwortlich. Die Hilfe wird in der Regel in Kooperation mit den Betroffenen organisiert. Sie soll in erster Linie eine Unterstützung darstellen.
Außerdem informiert die Betreuungsstelle über die Themen Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung. Durch eine Vorsorgevollmacht kann unter Umständen eine rechtliche Betreuung vermieden werden. Sie dient dazu, eine oder mehrere Personen zu ermächtigen, Angelegenheiten zu regeln, die ansonsten durch einen gesetzlichen Betreuer erledigt werden müssten.
„Wir suchen immer Menschen, die bereit sind, sich ehrenamtlich als Betreuer zu engagieren - gerade auch für Betroffene die keine Angehörigen mehr haben. Die MitarbeiterInnen der Betreuungsstelle stehen den Ehrenamtlern natürlich jederzeit mit Rat und Tat zur Seite“, erklärt Hakendahl.
Das Team Vormundschaften wird aktiv, wenn Eltern die Verantwortung für ihr Kind nicht übernehmen können, weil z.B. das Familiengericht ihnen die elterliche Sorge entzogen hat oder nicht bekannt ist, wo die Eltern sich aufhalten und deshalb die elterliche Sorge ruht. Das Kind wird dann unter Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft gestellt. Wenn keine andere bestimmte Person, die Großeltern zum Beispiel, für die Vormundschaft zur Verfügung steht, bestellt das Amtsgericht das Jugendamt zum Amtsvormund für ein Kind und überträgt ihm die Ausübung der elterlichen Sorge. Das Jugendamt wiederum überträgt die Führung der Vormundschaft einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin, der oder die dann persönlich für das Kind Verantwortung übernimmt und dessen rechtliche und persönliche Interessen vertritt. Ein Kind erhält auch kraft Gesetzes einen Vormund, wenn die Mutter bei der Geburt ihres Kindes selbst noch minderjährig ist. Die Vormundschaft endet mit der Volljährigkeit der Mutter.
Das Jugendamt übernimmt zwar Vormundschaften, allerdings sieht der Gesetzgeber Amtsvormundschaften als letzte Wahl. Es gibt eine Rangfolge, die das Familiengericht bei der Bestellung eines Vormundes einzuhalten hat. Nur wenn kein geeigneter Einzel- oder Vereinsvormund vorhanden ist, bestellt das Amtsgericht das Jugendamt zum Amtsvormund für ein Kind und überträgt ihm die Ausübung der elterlichen Sorge. Persönlich geeignete und interessierte Erwachsene können eine Vormundschaft ehrenamtlich ausüben. Sie werden nicht Vater oder Mutter, sondern vertreten anstelle der Eltern die Interessen eines Minderjährigen. Dazu werden sie vom Familiengericht bestellt. „Wir freuen uns über Menschen, die bereit sind, sich als Vormund ehrenamtlich für ein Kind oder einen Jugendlichen zu engagieren oder eine Ergänzungspflegschaft zu übernehmen. Das ist eine ganz besondere und verantwortungsvolle Aufgabe“, so Hakendahl.
Erreichbar sind die Teams Betreuungsstelle und Vormundschaften montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.30 bis 15.45 Uhr.
Sie wüssten gern mehr darüber, was es heißt, sich als Betreuer zu engagieren oder eine Vormundschaft zu übernehmen? Sie möchten sich mal ansehen, wo die Teams jetzt arbeiten? Nutzen Sie den „Tag der offenen Büros“ am 12. September und schauen in der Bahnhofstraße 25 vorbei!