Teileinigung bei der Klage zum Planfeststellungsbeschluss A 20
Weil der Planfeststellungsbeschluss zum geplanten Tunnel der A 20 bei Glückstadt unzureichende Festsetzungen hinsichtlich des Brandschutzes enthielt und zudem bei der Planung der Trasse von rechtlichen Vorgaben zur Gewässerunterhaltung abgewichen worden war, sah sich der Kreis Steinburg zur Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss gezwungen. Dabei stand und steht völlig außer Frage, dass der Kreis Steinburg im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung den Bau der A 20 nachdrücklich begrüßt.
Der Konflikt war sowohl beim Land Schleswig-Holstein als auch beim Kreis zur „Chefsache“ erklärt worden. In mehreren Gesprächen zwischen Staatssekretär Dr. Nägele und Landrat Wendt ist es inzwischen gelungen, die sachlichen Streitpunkte zu einem Teil positiv zu klären. Dadurch, dass die Bereitschaft erklärt worden ist, den erforderlichen Gewässerrandstreifen zu erwerben, ist dieser Punkt erledigt.
Beim Thema Brandschutz ist aus Sicht des Kreises anzuerkennen, dass das Land die Bedenken des Kreises aufzunehmen bereit ist. Die Erklärung des Landes, dass Mittel zum abwehrenden Brandschutz u. a. eine Berufs- oder Werkfeuerwehr sein kann, greift die entsprechende Vorstellung des Kreises (und der Brandschutzexperten) auf. Leider steht dem nach wie vor entgegen, dass die Einrichtung einer Werkfeuerwehr im Text des Planfeststellungsbeschlusses definitiv ausgeschlossen wird.
Daher wird sich mit diesem Punkt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befassen müssen. Eine fachlich und rechtlich einwandfreie Lösung des Themas Brandschutz ist und bleibt aus Sicht des Kreises im Interesse der Tunnelnutzer und der Feuerwehren im Kreis - bzw. der Kommunen, die für den abwehrenden Brandschutz zuständig sind (hier Kollmar und Glückstadt) - unverzichtbar.