Umweltschutzausschuss: MELUR informiert zum Rückbau und zur Entsorgung kerntechnischer Anlagen
Am Donnerstag, dem 25. Februar 2016, um 18.00 Uhr, findet eine Sitzung des Umweltschutzausschusses des Steinburger Kreistages statt.
Sitzungsort ist zunächst der Kreistagssaal und ab TOP 4 das Muschelzimmer des Kreishauses (Viktoriastr. 16-18, Itzehoe, Eingang Kreistagssaal).
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
- Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Festlegungen zur Tagesordnung
- Einwohnerfragestunde
- Informationen zum Rückbau und zur Entsorgung kerntechnischer Anlagen
- ca. 15 Minuten Pause – - Vorstellung der neuen Energie- und Klimaschutzbeauftragten Sandra Ludwigh
- Mitteilung über einen geplanten Auftrag gem. § 10 Abs. 2 AVO des
Kreises Steinburg
- Lieferung von Abfallbehältern - - Mitteilungen und Anfragen
- Einwohnerfragestunde
- Beschluss über Beratung des nachfolgenden Tagesordnungspunktes in nichtöffentlicher Sitzung
Nicht öffentlicher Teil:
(Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßgabe der Beschlussfassung voraussichtlich nicht öffentlich beraten) - Mitteilung über einen geplanten Auftrag gem. § 10 Abs. 2 AVO des
Kreises Steinburg
- Erneuerung der speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) auf der
Kläranlage der Deponie Ecklak
Öffentlicher Teil:
10. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Dass die Sitzung zunächst im Kreistagssaal stattfindet, ist dem Tagesordnungspunkt 3 geschuldet. Das Thema „Informationen zum Rückbau und zur Entsorgung kerntechnischer Anlagen“ dürfte viele Steinburgerinnen und Steinburger interessieren. Zum TOP referieren aus dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des
Landes Schleswig-Holstein (MELUR) Dr. Dr. Jan Backmann (Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz), Dr. Oliver Karschnik (zuständig für die Freigabe von Abfällen aus kerntechnischen Anlagen) und Uwe Meyer (Fachmann für konventionelle Abfälle).
Warum dieses Thema zum jetzigen Zeitpunkt? Nach heutiger Schätzung fallen die größten Abfallmengen erst in 10-15 Jahren nach Erteilung der Abbaugenehmigung von Kernkraft werken an. Abfälle aus dem Rückbau, die keine Kontamination aufweisen oder die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung (§29) unterschreiten, können dem Recycling, der Verbrennung oder Deponien zugeführt werden.
Die Atomaufsicht des Landes Schleswig-Holstein möchte mit größtmöglicher Transparenz und fachlicher Begleitung sicherstellen, dass Betreiber von geeigneten Entsorgungsanlagen in Schleswig-Holstein die Aufnahme solcher Abfälle unter klaren Bedingungen und Einhaltung aller rechtlichen und sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen durchführen können. Um den Prozess von Beginn an begleiten zu können, haben die Kreise zeitnahe Informationsveranstaltungen für die Kreisgremien gefordert. Genau so geht es sowohl dem Kreis Steinburg als auch dem MELUR um eine frühe Information der Öffentlichkeit und die Transparenz des Vorgehens, um frühzeitig möglichen Bedenken Rechnung zu tragen und gemeinsam über Lösungen zu beraten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises unter www.steinburg.de.