Wahl der Jugendschöffen 2023
21.09.2023
Im Jahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden im Kreis Steinburg 100 Frauen und Männer (20 Jugendschöffen und 80 Jugend-Ersatzschöffen), die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Steinburg schlägt doppelt so viele Personen, also insgesamt 200 Kandidaten, vor. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Bislang ist die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber leider noch nicht ausreichend (derzeit 46 Bewerberinnen und 21 Bewerber). Es werden daher dringend weitere Bewerberinnen und Bewerber gesucht.
Landrat Teske appelliert deswegen dringend an die Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Steinburg: Bitte überlegen Sie, ob dieses Ehrenamt eine Aufgabe für Sie wäre!
Werden nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber gefunden, müssen ggf. per Losverfahren Personen benannt werden.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Kreis Steinburg wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in der oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Insbesondere sollen die Schöffen in Jugendstrafsachen (Jugendschöffen) in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen können ihre Bewerbung bitte noch bis zum 28.09.2023 an das Jugendamt des Kreises Steinburg, Viktoriastraße 16-18, 25524 Itzehoe richten. Bei Nachfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Pietrzik (pietrzik[at]steinburg.de, tel. 04821-69-394). Bewerbungsformulare können von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Dort finden Sie ebenfalls weitere Informationen zu dem Amt der Jugendschöffen.