Wildvogel in Kollmar H5N8 positiv
In der Gemeinde Kollmar ist am 25.11.2016 die Geflügelpest bei einem verendeten Wildvogel amtlich festgestellt worden. Zur Eindämmung der Tierseuche sind um den Fundort des verendeten Wildvogels ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern nach der Geflügelpest-Verordnung festzulegen.
Daher wird folgendes Gebiet als Sperrbezirk festgelegt: Der Sperrbezirk erstreckt sich auf erstreckt sich auf Teile der Gebiete der Gemeinden Kollmar und Neuendorf b. Elmshorn. In dem Kartenausschnitt, der Bestandteil dieser tierseuchenrechtlichen Verfügung ist, ist der Sperrbezirk durch die innere rote Linie umgrenzt.
Über den Sperrbezirk hinaus wird folgendes Gebiet als Beobachtungsgebiet festgelegt: Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich auf Teile der Gebiete der Gemeinden Kollmar, Neuendorf b. Elmshorn, Horst, Sommerland, Süderau, Krempe und Borsfleth sowie die gesamten Gebiete der Gemeinden Altenmoor, Kiebitzreihe, Herzhorn, Elskop, Engelbrechtsche Wildnis, Blomesche Wildnis, Krempdorf und die Stadt Glückstadt. In dem Kartenausschnitt, der Bestandteil dieser tierseuchenrechtlichen Verfügung ist, ist das Beobachtungsgebiet durch die äußere dunkelblaue Linie umgrenzt.
Weitere Informationen finden Sie in der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 25.11.2016, die hier zum Download bereitsteht: