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Wildvogel in St. Margarethen H5N8 positiv

Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet zum Ausbruch der Wildvogel-Geflügelpest in der Gemeinde St. Margarethen

In der Gemeinde St. Margarethen ist am 01.12.2016 die Geflügelpest bei einem verendeten Wildvogel amtlich festgestellt worden. Zur Eindämmung der Tierseuche sind um den Fundort des verendeten Wildvogels ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern nach der Geflügelpest-Verordnung festzulegen.

Daher wird folgendes Gebiet als Sperrbezirk festgelegt: Der Sperrbezirk erstreckt sich auf Teile der Gebiete der Gemeinden Büttel, Landscheide und Brokdorf sowie auf das gesamte Gebiet der Gemeinde St. Margarethen. In dem Kartenausschnitt, der Bestandteil dieser tierseuchenrechtlichen Verfügung ist, ist der Sperrbezirk durch die innere rote Linie umgrenzt.

Über den Sperrbezirk hinaus wird folgendes Gebiet als Beobachtungsgebiet festgelegt: Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich auf Teile der Gebiete der Gemeinden Vaalermoor, Brokdorf, Büttel und Landscheide sowie die gesamten Gebiete der Gemeinden Wewelsfleth, Beidenfleth, Dammfleth, Stördorf, Landrecht, Nortorf, Kudensee, Neuendorf-Sachsenbande, Aebtissinwisch, Ecklak und Kudensee sowie das Gebiet der Stadt Wilster. In dem Kartenausschnitt, der Bestandteil dieser tierseuchenrechtlichen Verfügung ist, ist das Beobachtungsgebiet durch die äußere dunkelblaue Linie umgrenzt.

Weitere Informationen finden Sie in der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 01.12.2016 unter
http://www.steinburg.de/fileadmin/download/buerger-service/bekanntmachungen-stellenangebote/amtliche-bekanntmachungen/87-2016.pdf

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