Fördergesellschaft/Sportförderung
Gemeinnützige Fördergesellschaft des Kreises Steinburg mbH (FKS gGmbH)
Die Gemeinnützige Fördergesellschaft des Kreises Steinburg mbH (FKS gGmbH) hat sich zur Aufgabe gemacht, gemeinnütziges Engagement im Kreis Steinburg im Bereich der Jugend, Familie, Bildung und Erziehung, Sport, die Kultur und das Wohlfahrtswesen zu fördern.
Insbesondere der Sport liegt dem Kreis Steinburg und der FKS gGmbH am Herzen. Nicht nur die Gesundheit und Fitness sondern auch das Engagement und die Gemeinschaft im Verein sprechen dafür.
Die FKS gGmbH fördert daher Sportvereine sowie Kommunen und Zweckverbände im Kreisgebiet im Bereich des Sports.
a) vereinsgebundene Sportförderung im Kreisgebiet
Seit dem Jahr 2020 ist die FKS gGmbH für die vereinsgebundene Sportförderung im Kreis Steinburg zuständig. Die vereinsgebundene Sportförderung beinhaltet die Gewährung von Zuschüssen für die dem Kreissportverband angeschlossenen Vereinen.
Es besteht die Möglichkeit, bei der FKS gGmbH Zuschüsse für
- den Bau und die Sanierung von Sportanlagen,
- die Anschaffung langlebiger Sportgeräte,
- die Anschaffung von Geräten zur Pflege von Sportanlagen (z. B. Rasenmäher)
- Vereinsjubiläen,
- überregionale Meisterschaften,
- die Beschäftigung von Sportlehrern,
- jugendliche Mitglieder (pauschalierte Jugendförderung),
- die Übungsleiter mit Lizenz
zu beantragen.
Bitte beachten Sie hierfür die Sportförderrichtlinie und die Fristen für die Einreichung der Anträge.
Für die Beantragung von Zuschüssen für Bau- und Sanierungsmaßnahmen, die Anschaffung langlebiger Sportgeräte und die lizenzierten Übungsleiter kann auf die unter der Rubrik „Downloads“ zur Verfügung stehenden Vordrucke zurückgegriffen werden. Für die übrigen Zuschüsse können gerne formlose Anträge eingereicht werden.
b) Kommunale Sportförderung im Kreis Steinburg
Seit dem Jahr 2022 gewährt die FKS gGmbH auch Zuschüsse an kreisangehörige Städte, Gemeinden, Ämter, Zweck- und Schulverbände für den Bau, Ausbau und die Grunderneuerung von Sportanlagen, soweit sie bedarfsgerecht sind und nicht nach Bundes- und Landesförderprogrammen gefördert werden und somit anderweitig ausfinanziert sind.
Bitte beachten Sie hierfür die Richtlinie für die kommunale Sportförderung.
Für die Antragstellung und die Einreichung des Verwendungsnachweises stehen Ihnen unter dem Punkt „Downloads“ Vordrucke zur Verfügung.
Ein Rechtsanspruch auf die o. g. Zuschüsse besteht nicht.
Bei Anfragen oder Klärungsbedarf können Sie sich gerne an die nachstehenden Ansprechpartner wenden:
Frau Feldhusen | |
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Telefon | 04821/69 609 |
Fax | 04821/699 609 |
feldhusen[at]steinburg.de |
Frau Stötzer | |
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Telefon | 04821/69 586 |
Fax | 04821/699 586 |
stoetzer[at]steinburg.de |
Postalisch erreichen Sie die Gesellschaft unter der Anschrift:
Gemeinnützige Fördergesellschaft des Kreises Steinburg mbH (FKS gGmbH)
Viktoriastraße 16-18 (Kreishaus)
25524 Itzehoe
Persönlich ist die Geschäftsstelle der FKS gGmbH in der
Dithmarscher Platz 9
25524 Itzehoe
zu erreichen.
Downloads
- Erhebungsbogen
- Antrag für den Übungsleiter-Zuschuss
- Ergänzende Angaben zur Beantragung des Zuschusses für den Einsatz von Übungsleitern mit Lizenz
- Antrag für Bau- und Sanierungsmaßnahmen und Anschaffung langlebiger Sportgeräte
- Verwendungsnachweis
- Datenschutzerklärung
- Sportförderrichtlinie
- Richtlinie - Kommunale Sportförderung
- Antragsformular - Kommunale Sportförderung
- Verwendungsnachweis - Kommunale Sportförderung
- Richtlinie für die Sportprojektförderung und des Wohlfahrtswesens