Beteiligung der Öffentlichkeit an der Ausweisung von Badegewässern
18.02.21: Es gibt ja diese Unerschrockenen, die sogar Eisbaden genießen. Die meisten von uns kriegen zurzeit wohl eher eine Gänsehaut, wenn sie ans Baden denken. Aber: Der nächste Sommer kommt bestimmt und im Gesundheitsamt des Kreises Steinburg sind jedenfalls die Vorbereitungen für die Badesaison 2021 schon in vollem Gange.
Dazu gehört auch, dass der Kreis die Liste seiner an die EU gemeldeten Badestellen bekannt gibt. Die Steinburger Bürgerinnen und Bürger haben wieder die Möglichkeit, sich aktiv an der Aufstellung dieser Liste zu beteiligen. Hintergrund sind die Paragraphen 3 und 11 der Badegewässer-Verordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 09.04.2008, der die EU-Richtlinie 2006/7/EG vom 15.02.2006 zugrunde liegt. Danach ist nicht nur eine bessere Information der Öffentlichkeit, sondern auch eine Beteiligung an der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste vorgesehen.
Hier die Liste zur Saison 2021:
Im Kreis Steinburg werden vier Badegewässer als Badestellen im Sinne der genannten EU-Richtlinie gemäß der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein vom Gesundheitsamt überwacht. Diese Badestellen sind als überörtlich bzw. touristisch bedeutsam eingestuft und sind der EU-Administration gemeldet:
• Louisenbad in Schenefeld (EU)
• Nord-Ostsee-Kanal „Klein-Westerland“ in Holstenniendorf (EU)
• Lohmühlenteich in Hohenlockstedt (EU)
• Elbe in Brokdorf (EU)
Die Bäder werden in der Saison vom 1. Juni bis 15. September ungefähr alle vier Wochen beprobt. Die aktuellen Untersuchungsdaten sowie weitere Informationen zu den „Badestellen“ (EU) werden vom Land Schleswig-Holstein im Internet unter http://www.badewasserqualitaet.schleswig-holstein.de/ veröffentlicht.
Aufgrund der Corona-Situation können Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden zu den jeweiligen Badegewässern zurzeit nur per Email geäußert werden und zwar in der Zeit vom 22. Februar 2021 bis zum 09. März 2021 unter jahn[at]steinburg.de .