Trotz abgewiesener Klage: Tunnelsicherheit A 20 - Kreis Steinburg hat sich durchgesetzt!
Der Kreis Steinburg begrüßt den Bau der A 20 – diese Position stand nie zur Diskussion. Weil aber der Planfeststellungsbeschluss die Feststellung enthält, die von Kreis und Gemeinde Kollmar für dringend notwendig gehaltene Werkfeuerwehr für den A 20-Elbtunnel sei nicht erforderlich, war der Kreis (wie auch die Gemeinde) gezwungen, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen.
Obwohl das Bundesverwaltungsgericht die Klage abgewiesen hat, ist es dem Kreis gelungen, sich mit seinen Forderungen auf Nachbesserungen in Sachen Tunnelsicherheit weitgehend durchzusetzen. Das Land Schleswig-Holstein hatte sich in letzter Minute in der mündlichen Verhandlung am 12.04.2016 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in der strittigen Frage entscheidend bewegt und erklärt, es wolle „die Finanzierung hauptamtlicher Kräfte sicherstellen, die vor allem für den sogenannten ersten Angriff im Falle eines Brandes im Tunnel ausrücken sollen“ – so Verkehrs-Staatssekretär Dr. Frank Nägele in einer Medien-Information vom 12.04.16. Die in Aussicht gestellten hauptamtliche Wachabteilungen der Feuerwehr am Tunnelportal hatte die Planfeststellungsbehörde bis dahin stets abgelehnt.
„Für die Feuerwehren im Kreis Steinburg und alle künftigen Tunnelnutzerinnen und –nutzer ist das eine ganz wichtige Botschaft!“, betont Landrat Torsten Wendt. „Diese vernünftige Lösung hätte schon vor Jahren angeboten und uns damit die Klage erspart werden können.“
Ebenfalls in der mündlichen Verhandlung hat das Land erklärt, dass es Finanzmittel bereitstellen werde. „Natürlich begrüßen wir das, denn auf kommunaler Ebene können die jährlichen Kosten in Millionenhöhe nicht geschultert werden“, so der Landrat. „Wer trägt – bezogen auf den Tunnel – in welchem Umfang die Kosten für den Tunnel? Diese Frage ist noch offen. Es wird also jetzt darum gehen, in Gesprächen mit dem Land festzulegen, wofür und in welcher Höhe das Land Mittel bereit stellt. Wir werden in dieser Frage nicht locker lassen.“ Es gelte zu berücksichtigen, dass die geschätzten Kosten für den abwehrenden Brandschutz im Tunnel in Höhe von ca. 2 Mio. Euro jährlich eine Erhöhung der Kreisumlage um 2 Prozentpunkte nach sich ziehen würden. Eine Erhöhung der Kreisumlage führe zwangsläufig dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger mit höheren Steuern an der Finanzierung des Tunnelbetriebs beteiligt würden. Das wäre bei einem Bauvorhaben des Bundes jedoch unverhältnismäßig.