Das Deutschland-Schulticket ist da!
20.11.2024
Seit Beginn des Schuljahres 2024/2025 können auch alle Schüler*innen, die bislang keine öffentlich finanzierte Fahrkarte erhalten haben ein Deutschland-Schulticket mit öffentlichem Zuschuss bekommen. Das Deutschland-Schulticket kann alles, was das normale Deutschlandticket auch kann – es ist nur günstiger: Damit können Schüler*innen zur Schule fahren und deutschlandweit den Nahverkehr nutzen – jederzeit, auch in der Freizeit, am Wochenende und in den Ferien.
Bis Ende des Jahres gibt es eine Übergangslösung für das Deutschland-Schulticket: Für Schüler*innen, für die seit Beginn des Schuljahres privat ein Deutschlandticket für den regulären Preis von 49 Euro erworben wird, ist auf Antrag für den Zeitraum September 2024 bis Dezember 2024 eine Erstattung von 20 Euro pro Monat über den Kreis Steinburg möglich. Die Beantragung der Rückerstattung erfolgt ab Januar 2025 rückwirkend. Wie das genau funktioniert, kann auf www.öpnv-steinburg.de/hvv-fahrplaene-und-fahrkarten/deutschland-schulticket nachgelesen werden.
Ab Januar 2025 ändert sich das Verfahren: Dann gibt es das Deutschland-Schulticket im Kreis Steinburg über die Online-Plattform www.ticket-olav.de. Der Vorteil: Der Zuschuss von 20 Euro pro Monat wird dann automatisch verrechnet – so verbleibt nur ein Selbstzahleranteil von 38 Euro pro Monat für das Deutschland-Schulticket (ab Januar 2025 beträgt der Deutschlandticketpreis 58 Euro). Die Übergangslösung mit nachträglicher Erstattung entfällt.
Damit Schüler*innen mit Wohnsitz in Steinburg ab dem 1. Januar 2025 den monatlichen Zuschuss von 20 Euro erhalten und dadurch mit dem günstigen Deutschland-Schulticket fahren können, muss nun folgendes getan werden:
- Bestellen Sie das neue, vergünstigte Deutschland-Schulticket online auf www.ticket-olav.de. Nur so wird der Zuschuss von 20 Euro pro Monat automatisch verrechnet.
- Kündigen Sie ein gegebenenfalls bestehendes privates Abo zum Deutschlandticket bis zum 10. Dezember 2024. Das Ticket gilt dann noch bis zum 31. Dezember 2024. Tickets aus bestehenden Abos mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung über die Übergangslösung berücksichtigt! Die Kündigung richten Sie bitte an das Verkehrsunternehmen, bei dem das Abo abgeschlossen wurde. Den Namen des Verkehrsunternehmens finden Sie zum Beispiel in der Abbuchung auf Ihrem Kontoauszug.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.ticket-olav.de. Bei sonstigen Fragen wenden Sie sich gerne per Mail an die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten unter der Adresse olav[at]kreis-rz.de oder telefonisch an die Schülerbeförderungshotline der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten unter der Rufnummer 04541 888-288 (montags und mittwochs zwischen 9:00 - 11:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags zwischen 14:00 - 16:00 Uhr).
Bei Fragen zur Rückerstattung im Rahmen der Übergangslösung nutzen Sie bitte die unter www.öpnvsteinburg.de/hvv-fahrplaene-und-fahrkarten/deutschland-schulticket genannten Kontaktdaten.